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2x Podologe/In, stationär

Deine Aufgaben:
- Stationäre und evtl. gelegentliche ambulante Leistungen der klassischen Podologie als auch der Nagelspangenbehandlung.
- Beratung unserer Patienten.
- Evtl. Instrumentenaufbereitung in der Praxis.
- Evtl. Dokumentation.

Dein Profil:
- Ausbildung als Podologe/In.
- Optimal wäre eine mindestens einjährige Berufserfahrung.
- Führerscheinklasse B und eigenes Fahrzeug für die täglichen Arbeits- und Dienstwege (Fahrtkostenerstattung).
- Hohes Maß an Selbstorganisation und Eigenmotivation.
- Hohe Belastbarkeit.
- Gute Deutschkenntnisse für die tägliche Kommunikation mit den Patienten.

Unser Angebot:
- Anstellung: Ab 01.04.2025 oder später
- Vollzeit: Ab 35 Wochenstunden (Außer nach individueller Vereinbarung: z.B. für Samstag)
- Lukrativer Stundenlohn: Ab 15,00 €
- Praxis: Porta Westfalica
- Fahrtkostenerstattung für Dienstwege
- 30 Urlaubstage + 3 Tage Sonderfrei
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Schulungen gemäß § 125 Absatz 1-2 SGB V
- Feste wöchentliche Arbeitstage und Einsatzzeiten
- Keine Arbeit an Wochenenden, Feiertagen. Keine Spätschicht: Außer nach individueller Vereinbarung

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3x Podologe/In, ambulant

Deine Aufgaben:
- Ambulante und evtl. gelegentliche stationäre Leistungen der klassischen Podologie als auch der Nagelspangenbehandlung.
- Beratung unserer Patienten.
- Evtl. Instrumentenaufbereitung in der Praxis.
- Evtl. Dokumentation.

Dein Profil:
- Ausbildung als Podologe/In.
- Optimal wäre eine mindestens einjährige Berufserfahrung.
- Führerscheinklasse B und eigenes Fahrzeug für die täglichen Arbeits- und Dienstwege (Fahrtkostenerstattung).
- Hohes Maß an Selbstorganisation und Eigenmotivation.
- Hohe Belastbarkeit.
- Gute Deutschkenntnisse für die tägliche Kommunikation mit den Patienten.

Unser Angebot:
- Anstellung: Ab 01.03.2025 oder später
- Vollzeit oder Teilzeit: Ab 8 Wochenstunden, gerne auch z.B. für Samstag
- Lukrativer Stundenlohn: Ab 16,00 €
- Arbeitsgebiet: Porta Westfalica und Umgebung
- Fahrtkostenerstattung für Dienstwege
- 30 Urlaubstage + 3 Tage Sonderfrei
- Betriebliche Altersvorsorge (bAV)
- Schulungen gemäß § 125 Absatz 1-2 SGB V
- Feste wöchentliche Arbeitstage und Einsatzzeiten
- Keine Arbeit an Wochenenden, Feiertagen. Keine Spätschicht: Außer nach individueller Vereinbarung.

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